Wein zählt zu den ältesten Kulturgütern der Menschheit. Sowohl die Kunst der Weinbereitung als auch die Kultur des Weingenusses ist über Jahrtausende hinweg bis heute immer fortentwickelt worden. Die Weinkultur wird sowohl auf öffentlichen Festveranstaltungen als auch in privaten Weinproben gepflegt und ist auch der Zweck von Zusammenschlüssen unter Weingenießern. In Deutschland wird die kreative Beschäftigung von Künstlern mit dem Kulturgut Wein in der Vergabe des Deutschen Weinkulturpreises gewürdigt.
Die weinrechtlich definierte Qualität eines Weins bemisst sich danach, wie er bei der Amtlichen Qualitätsweinprüfung eingeschätzt wird.
Bei der Sinnenprüfung von Wein werden auch die lateinischen Begriffe Color (Farbe), Odor (Geruch) und Sapor (Geschmack) benutzt. Einfluss auf die sensorischen Eigenschaften haben die Rebsorte, die Rebfläche (Terroir) und das Mengenverhältnis der Inhaltsstoffe, namentlich das Mostgewicht. Weitere qualitätsbestimmende Faktoren sind die Erntemenge, Behandlung des Leseguts bei der Ernte, die Gewinnung des Mosts beim Keltern, die Gärung und der Ausbau des Weins.
Niederschlag findet die weinrechtlich definierte Qualität in den nach nationalem Recht festgelegten Qualitätsstufen. Qualitätsweine und Prädikatsweine müssen in Deutschland die sensorische und analytische Prüfung der Amtlichen Qualitätsweinprüfung erfolgreich bestehen, um als solche bezeichnet werden zu können. Das erfolgreiche Passieren der Amtlichen Qualitätsweinprüfung dokumentiert die Amtliche Prüfungsnummer (AP-Nr.), die jedem Qualitäts- und Prädikatswein nach dem Deutschen Weingesetz zugeteilt wird. Sie muss als obligatorische Angabe auf dem Etikett deklariert werden. Gehobene Qualitätsweine können als Prädikatswein, abhängig hauptsächlich vom Mostgewicht, eines der folgenden Prädikate erhalten:
Die Qualitätsstufe bestimmt einerseits den Kostenaufwand des Erzeugers und andererseits den im Markt durchsetzbaren Preis des Weins. (teilweise Auszüge von Wikipedia)
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