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Autoschrott – Was passiert mit Autos nach einem Unfall?

Irgendwann geht auch der geliebte Wagen seinen letzten Weg. Ob das nach einem Unfall geschieht, oder aber, weil der Rost sich einmal quer durch die Karosserie frisst, ist unerheblich. Autohalter müssen jetzt entscheiden, was sie mit dem Wagen machen wollen. Hier gibt es natürlich etliche Möglichkeiten, die dieser Artikel vorstellt.

Was passiert bei der Autoverschrottung?

In der Regel endet jedes alte Auto auf einem Schrottplatz. Hier werden die verschiedenen Metalle voneinander getrennt, sodass sie der Wiederverwertung zugeführt und weitergenutzt werden können. Diese Aufgabe dürfen nur zertifizierte Schrottplätze übernehmen, da verhindert werden muss, dass schädliche Flüssigkeiten auslaufen. Gleichfalls werden weitere Teile aus dem Wagen entnommen:

  • Sitze – die Sitze können bei der letzten Verschrottung nicht im Fahrzeug bleiben. Da sie aus Kunststoff bestehen, müssen sie vom Schrotthändler anderweitig entsorgt werden.
  • Reifen – Gummi darf nicht mit in die Schrottpresse. Daher werden auch sie vom Fahrzeug getrennt und eigens entsorgt.
  • Flüssigkeiten – wer sein Fahrzeug direkt auf dem Schrottplatz abgibt, erhält noch einen gewissen Geldbetrag. Dieser kann sich nach dem Metallwert berechnen, einige Händler bieten jedoch den Restwert des Wagens. Da ein solches, direkt abgegebenes Fahrzeug noch Flüssigkeiten wie Bremsflüssigkeit und Motoröl besitzt, müssen die Flüssigkeiten vom Schrotthändler abgelassen und sicher entsorgt werden.
  • Batterie – auch die Autobatterie darf nicht im Wagen bleiben und muss gesondert entsorgt werden.

Hat der Autoverwerter alle wichtigen Teile aus dem Wagen ausgebaut und die Metalle getrennt, kommt der Rest des Wagens in die Schrottpresse. Hier wird er zerkleinert und das somit gewonnene Altmetall später wieder recycelt.

Lassen sich Autos verwerten?

Grundsätzlich ist es auch einer Privatperson möglich, ein Auto im gewissen Umfang selbst zu verwerten. Diese Möglichkeit beschränkt sich aber auf klare Gebiete:

  • Reifen – natürlich darf jeder Autohalter die Reifen und Felgen abmontieren und, wenn sie noch brauchbar sind, anderweitig verkaufen.
  • Sitze – die Sitzbänke können ebenfalls ausgebaut und an Interessenten abgegeben werden.
  • Außenspiegel und Beleuchtung – diese Teile dürfen ausgebaut und vertrieben werden.

Problematisch bei dieser Form der Verwertung ist, dass Kfz-Halter einen Hänger benötigen, um das Fahrzeug schließlich zum Schrottplatz zu bringen. Zudem muss sichergestellt sein, dass kein Umweltschaden auftreten kann. Da abgemeldete Fahrzeuge nicht auf den öffentlichen Straßen abgestellt werden dürfen, muss ausreichend Stellplatz auf dem eigenen Grundstück vorhanden sein.

Besser ist es, das alte Fahrzeug an den Händler zurückzugeben, von dem es gekauft wurde. Laut Gesetz sind Autohändler angewiesen, die bei ihnen erworbenen Wagen wieder anzunehmen. Alternativ gibt es in jeder Stadt Altwagenhändler, die verschrottungsreife Fahrzeuge sogar gegen einen gewissen Betrag ankaufen und eigenständig ausschlachten bzw. verschrotten. Wer bessere Preise erzielen möchte, sollte sich im Internet umsehen. Gerade in den Autoportalen und in Kleinanzeigen finden sich immer wieder Personen, die alte, nicht mehr fahrtaugliche Fahrzeuge ankaufen und schließlich entsorgen, sobald sie nutzbare Teile ausgebaut haben.

Was müssen Autobesitzer bei der Verwertung beachten?

Das eigenständige Verwerten und Ausschlachten von Autos ist weder anzuraten, noch leicht zu bewerkstelligen. Für die meisten Autoteile ist eine zertifizierte Werkstatt notwendig, da nur hier Motoren und weitere Bauteile ausgebaut werden dürfen. Die Gefahr, dass Motorflüssigkeit in das Grundwasser gerät, ist schlichtweg zu hoch. Autobesitzer sollten sich daher auf den Ausbau von Sitzen, Spiegeln oder auch der Stoßstange beschränken. Ansonsten können Autohalter folgende Optionen nutzen:

  • Schrotthändler – hier ist es sinnvoll, verschiedene Schrotthändler miteinander zu vergleichen. Ein Autoverwerter, der die Autos ausschließlich ausschlachtet und das Altmetall verwertet, zahlt oft einen anderen Preis als Händler, die einzelne Bauteile an Gebrauchthändler abgibt.
  • Altwagenhändler – auch hier gilt, dass das Vergleichen vor dem Verkauf steht. Welcher Händler zahlt am meisten für das alte Auto? Wird der Wagen vor Ort abgeholt oder muss er eigenständig zum Händler transportiert werden?
  • Werkstätten – handelt es sich um ein sehr altes oder aber gefragtes Modell, lohnt es sich, in Werkstätten nachzufragen. Nicht selten kaufen sie alte Fahrzeuge an, um gebrauchte Bestandteile auszubauen und schließlich zu verkaufen. Da gerade freie Werkstätten Kunden vor die Wahl stellen, ob sie ein neues oder ein gebrauchtes Ersatzteil benötigen, kann diese Option noch einige hundert Euro einbringen.
  • Händler – das ist natürlich der einfachste Weg. Der Wagen kann direkt bei dem Händler abgegeben werden, von dem er gekauft wurde.

Natürlich muss das Fahrzeug vor der Verwertung abgemeldet werden. Doch Vorsicht: Dies sollte nicht zu früh geschehen. Ist die Abmeldung erst einmal erfolgt, darf der Wagen nicht mehr auf den öffentlichen Straßen oder auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Zudem ist natürlich zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug nur noch mittels eines Hängers transportiert werden kann. Besser ist es daher, den Wagen abzugeben und direkt im Anschluss mit der Verkaufs- oder Entsorgungsquittung die Abmeldung durchzuführen. Einige Annahmestellen bieten den Abmeldeservice sogar direkt mit an. Hier sollte aber vorab gefragt werden, ob der Service kostenpflichtig ist.

Geht es direkt an die Entsorgung, kann die folgende Checkliste helfen:

  • Angebote einholen – ein Preisvergleich oder aber das Einholen verschiedener Angebote gibt einen Überblick darüber, ob der Kfz-Halter noch Geld erhält – oder aber für die Verschrottung zahlen muss.
  • Papiere – geht der Wagen an einen Händler, müssen der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein vorliegen. Nur mit den Scheinen kann der Verwerter einen Nachweis über die Entsorgung ausstellen.
  • Abgabe als Gebrauchtwagen – manchmal werden alte Fahrzeuge tatsächlich noch als Gebrauchtwagen angekauft. Dies ist zumeist dann der Fall, wenn der Händler leichte und kostengünstige Wege kennt, um den Wagen doch noch straßentauglich zu machen. Nun heißt es, unbedingt einen Kaufvertrag abzuschließen, der vorgelegt werden kann.

Sollte es nicht mehr möglich sein, das Fahrzeug gegen Geld zu verwerten, ist der Weg über den Hersteller am besten geeignet. Die Altfahrzeugrücknahme ist kostenlos und bei vielen Händlern möglich.

Fazit – auch die Verwertung muss überlegt sein

Ganz so einfach ist es nicht, ein nicht mehr gebrauchsfähiges Fahrzeug zu verwerten. Halter sollten immer Angebote miteinander vergleichen und überlegen, welchen Weg sie einschlagen. Wer dazu keine Lust oder Zeit hat, wählt möglichst die Fahrzeugrücknahme des dem Hersteller angeschlossenen Händlers. Somit ist die Autoverwertung auch in Worms und Umgebung kein Problem. (NiSc 02/17)