Die Zahl der Krankschreibungen in Deutschland ist in den letzten Jahren weiter angestiegen. Durchschnittlich sind es 17 Krankentage, die jeder Arbeitnehmer in Deutschland pro Jahr krankfeiert. Dies ist ein Krankentag im Vergleich zum Vorjahr mehr. Durch die Zahl der vielen Krankenmeldung in einem Betrieb müssen Arbeitgeber oftmals hohe finanzielle Defizite in Kauf nehmen. Denn durch den krankheitsbedingten Ausfall von wichtigen Mitarbeitern, fällt auch die Produktivität in einem Betrieb.
Die meisten Arbeitnehmer hierzulande begehen immer noch eine Fehler, wenn es darum geht sich beim Vorgesetzten krankzumelden. Denn im Falle einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben Arbeitnehmer eine Reihe von Pflichten zu erfüllen. Um eine Krankmeldung beim Arbeitgeber korrekt durchzuführen, haben wir Ihnen im Folgenden einen Ratgeber erstellt. So erhalten Sie einige nützliche Tipps und Tricks, die man bei der nächsten Krankschreibung beachten sollten.
Muss ein Arbeitgeber einen Krankenschein immer akzeptieren?
Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber einem Krankenschein immer Glauben schenken. Doch ist die Glaubwürdigkeit seitens eines Arbeitnehmers beschädigt, wenn sich ein Muster bei den Krankmeldungen abzeichnet. Nimmt sich ein Arbeitnehmer beispielsweise immer kurz vor oder nach einem Wochenende einen Krankenschein kann dies beim Vorgesetzten einige Zweifel aufrufen. So haben Arbeitgeber die Möglichkeit mithilfe von privaten Ermittlern festzustellen, ob ein Arbeitnehmer eine Krankmeldung nur vortäuscht oder nicht. Hier setzen mittlerweile immer mehr Unternehmen und Betriebe auf die Privatermittler der Detektei Frankfurt, um Beweise für eine unrechtmäßige Krankmeldung zu finden.
Wann muss die Mitteilung einer Krankmeldung erfolgen?
Eine Krankmeldung muss ab dem ersten Tag der Krankschreibung beim Arbeitgeber vorgetragen werden. Hierfür reicht ein unkomplizierter Telefonanruf oder eine Nachricht per E-Mail. In jedem Fall müssen Arbeitnehmer ihren Chef unverzüglich darauf hinweisen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheinen müssen.
Ist immer ein Attest vom Arzt notwendig?
In vielen Betrieben und Unternehmen muss erst ab dem dritten Krankheitstag ein Attest in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Ebenso gilt dies für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Dauert die Genesung länger als drei Tage an, ist ein Attest beim Arbeitgeber vorzulegen. Allerdings unterscheiden sich die Bestimmungen zur Krankmeldung in fast jedem Betrieb, so dass einige Arbeitgeber schon nach einem Krankheitstag ein Attest einfordern können.
Muss der Chef den Grund für die Krankmeldung erfahren?
Nein. Der Chef muss den Grund für die Krankschreibung nicht kennen. Eine Ausnahme wäre, wenn der Arbeitnehmer durch seine Krankheit auch andere Arbeitnehmer gefährden könnte. Auch, wenn eine Krankschreibung aufgrund derselben Krankheit wie bei einem Burnout häufiger auftritt, hat der Arbeitgeber das Recht den Grund der Krankschreibung zu erfahren. (mija 07/2019)