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Vermögenswirksame Leistungen: Diese Möglichkeiten haben Arbeitnehmer

In Zeiten steigender Preisen und sinkender Zinsen ist das Sparen für viele Menschen schwierig geworden. Dabei gibt es besonders für Arbeitnehmer gute Möglichkeiten, um dennoch ein kleines Vermögen aufzubauen – gemeint sind vermögenswirksame Leistungen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss vom Arbeitgeber, der zum Sparen eingesetzt werden soll. Laut Stiftung Warentest nehmen viele Arbeitnehmer diese Möglichkeit jedoch nicht wahr. Von den 20 Millionen berechtigten Menschen besitzen nur 13 Millionen einen wirksamen Sparvertrag – der Rest verschenkt die Förderung.

Qual der Wahl

Grundsätzlich gilt jedoch, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen gibt. Der Nassauischen Sparkasse zufolge handelt es sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ob ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht, ist in der Regel im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Maximal beläuft sich die Förderung auf 480 Euro im Jahr und damit 40 Euro im Monat. Zusätzlich dazu gibt es auch noch eine von steuer- und sozialversicherungsfreie Sparzulage für Geringverdiener. Zwar ist das Sparpotential zwar vom Gehalt und dem Arbeitsvertrag abhängig; die Entscheidung, welche Anlageform bei einem Geldinstitut er für seine vermögenswirksamen Leistungen wählt, liegt jedoch beim Arbeitnehmer. Dabei kann er sich in der Regel zwischen vier verschiedenen Möglichkeiten entscheiden:

    1. Die meist genutzte Möglichkeit in Deutschland ist der traditionelle Bausparvertrag. Interessant ist diese Variante vor allem für Menschen, die ein Eigenheim planen oder ein vorhandenes Häuschen renovieren wollen. Bausparverträge sind laut Stern.de eine besonders sichere Geldanlage, bieten dafür allerdings auch nur einen geringen Zinssatz. Der große Vorteil dieser Geldanlage liegt darin, dass es sich dabei um eine Kombination aus einem Sparplan und einer Immobilienfinanzierung handelt.
    2. Ebenfalls möglich ist das Abstottern eines bestehenden Baukredits. Wer bereits eine Wohnung oder ein eigenes Haus besitzt, kann die monatlichen Zahlungen des Arbeitgebers dadurch auch zum Abbezahlen der Immobilie verwenden. Die Rendite für den Arbeitnehmer entspricht dann dem Zins des Kredits.
    3. Eine weitere Möglichkeit ist ein normaler Banksparvertrag. Interessant ist diese Variante für Menschen die weder eine Immobilie besitzen noch planen, in naher Zukunft eine solche zu kaufen. Im Gegensatz zum Bausparvertrag lässt sich damit sogar eine wesentlich höhere Rendite erzielen. Sparer erhalten in dieser Variante meist auch einen Schlussbonus, wenn der Sparvertrag während der Laufzeit nicht angerührt wird.
    4. Die vierte Variante ist ein Fondsparvertrag. Im Gegensatz zu Bau- oder Banksparverträgen ist das Risiko bei solchen fondbasierten Sparverträgen jedoch deutlich höher – dafür locken solche Fonds mit einer deutlich höheren Rendite. So müssen Sparer zwischen Risiko und Rendite abwägen. (anli 05/17)