Leider ist das Geld auf dieser Welt nicht gleichmäßig verteilt und viele Menschen auf der ganzen Welt benötigen dringend Hilfe. Ohne Stiftungen wäre es in den letzten Jahrhunderten wohl kaum möglich gewesen, dass entsprechende Zuwendungen bei den Bedürftigen auch ankommen und sie sind deshalb unerlässlich. Viele berühmte Personen haben bereits ihren Teil der Verantwortung für das Leid dieser Welt übernommen. Sie haben Bargeld oder auch Grundbesitz und andere Güter gestiftet, um jenen Menschen Hilfe zu leisten, die diese dringend brauchen. Nicht jeder trägt die Tatsache, dass er für einen guten Zweck gespendet hat, an die Öffentlichkeit. Viele Spender möchten unerkannt bleiben und tun in aller Stille Gutes.
Stiftungen können ganz gezielt helfen
Stiftungen gibt es schon seit vielen Jahrhunderten und sie setzen mit ihrer Hilfe dort an, wo es der Staat nicht tut oder auch nicht tun kann. Schon lange sind deshalb in Deutschland Stiftungen jeglicher Art ein Teil des sozialen Netzes, mit dem bedürftige, kranke und benachteiligte Menschen und deren Angehörige unterstützt werden. Dabei umfasst die Arbeit der einzelnen Stiftungen durchaus nicht nur den monetären Bereich, sondern sie kann sich auch auf die Erhaltung von Kulturgut oder auf die Förderung von Begabungen jeglicher Art beziehen.
Bei der Gründung einer Stiftung vieles beachten
Wer eine Stiftung ins Leben rufen möchte, der muss eine ganze Reihe von Vorgaben und Gesetzen beachten. Denn Stiftungen unterliegen den geltenden Gesetzen und nicht jeder Mensch kann einfach eine Stiftung gründen. Deshalb bietet sich schon vorab die anwaltliche Hilfe bei Stiftungsgründung durch Winheller an. Wer sich nicht durch den Dschungel zahlreicher, gesetzlicher Vorgaben kämpfen möchte, lässt sich bei der Gründung der Stiftung besser von Fachanwälten helfen. Denn schon ein einziger Fehler kann auch noch im Nachhinein gravierende, rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen. Da ist der Gründer einer wie auch immer gearteten Stiftung gut beraten, wenn er den juristischen Teil den Anwälten seines Vertrauens überlässt. (mjahn 03/2014)