Wenn Sie einen VW mit Baujahr zwischen 2009 und 2015 fahren, sollten Sie jetzt aktiv werden. An kaum einem VW Besitzer sind die Berichte über den Abgasskandal vorübergegangen. Zunächst wurden nur Fälle in den USA bekannt, mittlerweile ist bekannt, dass sich der Skandal auch über Europa erstreckt. Der renommierte Autobauer VW hat durch illegale Mittel vorgetäuscht, besonders umweltfreundliche Modelle zu erzeugen. In die Wägen wurde einfach eine Software eingebaut, um Abgaskontrollen zu täuschen. So ist es gelungen, Emissionskontrollsysteme zu entgehen. Bei dem Test wurde der Motor dahingehend reguliert, dass sich die Emissionen in den vom Hersteller angegebenen Grenzbereichen befinden. Sind Sie auch von diesem Betrug betroffen? Dann schließen Sie sich der MyRight Klage gegen VW an und pochen Sie auf Ihr Recht.
Inwieweit wurden Sie als VW Lenker betrogen?
Als Besitzer eines VWs in den oben erwähnten Herstellungsjahrgängen gehen Sie davon aus, ein besonders umweltfreundliches Modell erworben zu haben. Dafür waren Sie beim Kauf bereit, etwas tiefer in die Tasche zu greifen. Schließlich ist es den meisten ein Anliegen, für die Nachkommen eine intakte Umwelt zu hinterlassen. Auf das Auto kann man kaum verzichten, daher kauften Sie einen Wagen mit besonders niedrigen Abgaswerten. Die spezielle Werbung von Seiten des VW Konzerns hat viele umweltbewusste Autofahrer dazu bewogen, ein bestimmtes Modell zu kaufen. Jahre später stellt sich nun heraus, dass Sie sich genauso gut für ein deutlich günstigeres Fahrzeug von der Konkurrenz hätten entscheiden können. Der VW Abgasskandal ging quer durch die Medien, auch nicht Betroffenen ist der Betrug mit den Abgaswerten ein Begriff. Somit wird es Ihnen kaum möglich sein, Ihren VW mit Baujahr zwischen 2009 und 2015 zu einem angebrachten Preis zu verkaufen. Bald nach Bekanntwerden des Skandals forderte der Konzern – mitunter auf sehr beharrliche Art und Weise – auf, mit ihrem Wagen eine Werkstätte aufzusuchen. Dort sollte ein Software Update durchgeführt werden. Selbst wenn Sie bereits ein Update durchführen haben lassen, können Sie sich immer noch der Klage gegen VW anschließen. Ihnen ist vielleicht aufgefallen, dass der Wagen seit dem Besuch in der Werkstätte nicht mehr rund läuft. Betroffene berichten vermehrt über ein verändertes Fahrverhalten nach dem Update: der Spritverbrauch steigt, es treten Probleme mit dem Abgasrückführungsventil und beim Beschleunigen auf. Von 12.000 befragten VW Lenkern gaben drei Viertel an, sich nicht mehr für ein Auto dieser Marke entschieden zu wollen. Als besonders unangenehm wurde von vielen die Kontaktaufnahme durch den VW Konzern beschrieben. Manche VW Fahrer fühlten sich nahezu genötigt, ein Software Update durchführen zu lassen.
Wer steht hinter MyRight und der Sammelklage gegen VW?
Bei MyRight handelt es sich um eine Verbraucherschutzplattform. Bereits 25.000 Betroffene haben sich dazu entschieden, über dieses Portal eine Sammelklage gegen VW einzureichen. Allerdings sollten Sie sich mit der Registrierung bei MyRight beeilen, es werden nämlich nur Schadensmeldungen bis zum 30.6.2017 berücksichtigt. Der Firmensitz der Plattform befindet sich in Hamburg. Die Experten fordern für ihre Klienten einen angemessenen Schadensersatz. Dabei wird auf die Analyse der Kanzlei Hausfeld zurückgegriffen. Ziel ist es, für die Kunden von VW Schadenersatz beziehungsweise eine Rücknahme der Fahrzeuge zu erwirken. Das Risiko für den Einzelnen wird dabei gering gehalten. Die Kosten für den bürokratischen Aufwand liegen vorerst bei MyRight, nur bei erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüche behält die Plattform 35 Prozent Provision ein. Die Berechnung des genauen Betrags ergibt sich aus der Differenz des Zeitwerts und dem Kaufpreis des Neuwagens. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner dort. Es ist nämlich durchaus möglich, dass die Bezahlung der Provision über die Rechtschutzversicherung abgewickelt werden kann. Dann haben Sie noch mehr von der Klage gegen VW.
Wie kann ich an der Klage gegen VW teilnehmen?
Wenn Sie das Angebot von MyRight nutzen wollen, nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit. Länger dauert die Registrierung auf der online Plattform nämlich nicht. Folgende Angaben sind notwendig, um abzuklären ob für Sie Anspruch auf Entschädigung besteht:
- Vor- und Nachname
- E-Mail Adresse
- Wohnsitz beim Zeitpunkt des Kaufs
- Baujahr
- Kaufpreis
- Aktueller Kilometerstand
- Kilometerstand beim Kauf
- Wurden Sie bereits von VW in Hinblick auf den Abgasskandal kontaktiert?
Nach Beantwortung der Fragen bekommen Sie sofort Bescheid darüber, ob Sie sich der Sammelklage gegen VW anschließen können. Je mehr Kunden sich der Klage anschließen, umso eher können Sie dazu beitragen, Skandale in dieser Art in Zukunft zu verhindern. Dem VW Konzern ist bereits ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden. Das Image der Marke hat seit des Bekanntwerdens extrem gelitten. Es ist Ihr gutes Recht, eine Entschädigung zu erhalten. Viele Kunden schrecken vor dem bürokratischen Aufwand einer Klage gegen einen Großkonzern zurück. Durch die Registrierung bei MyRight geben Sie den unangenehmen Schriftverkehr in die Hände von Experten. (chba 06/17)