Wenn Kinder auf die Welt kommen, dann sollten sie von Anfang an ihr eigenes Zimmer haben. Nur dort können sie ungestört schlafen, denn natürlich gehören sie nicht ins elterliche Bett. Das Kinderzimmer ist der Platz, in dem sie spielen und wo sie später auch ihre Hausaufgaben erledigen werden. Natürlich achten die Eltern von Anfang an darauf, dass sich keine Wohngifte im Kinderzimmer oder in sonstigen Räumen befinden. Es gibt mittlerweile genügend erstklassige Baumaterialien, die biologisch unbedenklich und die aus nachhaltigen Rohstoffen hergestellt sind. Denn Wohngifte belasten den Organismus von Kindern und Erwachsenen in unerträglicher Weise und Allergien sowie Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale sind auf dem Vormarsch.
Die Umwelt ist schon belastet genug
Wer im ländlichen Bereich wohnt, hat wohl bessere Luft und qualitativ höhere Lebensbedingungen als Menschen, die in einer Stadt leben müssen. Aber sowohl die Familie auf dem Land wie auch die in der Stadt kann dafür sorgen, dass zumindest die eigenen Wohnräume giftfrei sind oder es durch entsprechende Maßnahmen werden. Die Umwelt ist schon belastet genug und deshalb muss im eigenen Heim einfach alles stimmen, wenn die Kinder und die Erwachsenen in einer Familie gesund bleiben sollen.
Ein Zimmer perfekt ausstatten
Die Natur hat uns eine ganze Reihe von unbedenklichen Werkstoffen geschenkt, die für den Bau und die Einrichtung von Wohnungen und Häusern geeignet sind. Kinderzimmer können mit ökologischen Möbeln perfekt ausgestattet werden, die der Gesundheit von Kindern zuträglich sind. Dazu gehören zum Beispiel die tollen Hochbetten mit Rutschen von allnatura, die Kindern nicht nur perfekte Schlafgelegenheiten, sondern auch einen herrlichen Indoor-Spielplatz bieten. Kinder sollen und müssen sich austoben können, aber nicht immer lässt das Wetter zu, dass sie draußen in der freien Natur spielen. Deshalb sind Kinderzimmer, die sowohl zum Schlafen, zum Lernen und zum Spielen eingerichtet sind, so wichtig für kleinere und auch für größere Kinder. (ja/mich 07/14)