Woher stammen die Lebensmittel im Supermarkt? Ist bei Herstellung und Lagerung alles fachgerecht zugegangen? Immer mehr Verbraucher schauen beim Einkauf genau hin – und wollen wissen, auf welche Kontrollen sie sich verlassen können. Orientierung gibt beispielsweise das blaue QS-Prüfzeichen: Fleisch und Fleischwaren sowie Obst und Gemüse mit diesem Zeichen werden umfassend überprüft, der gesamte Weg vom Landwirt oder Erzeuger bis in den Supermarkt ist jederzeit nachvollziehbar. Aber wie genau funktioniert das?
Von A bis Z durchgehend geprüft – Landwirt und Tierhalter dokumentieren die Herkunft
Alle Partner des Systems – vom Landwirt und Tierhalter bis hin zum Gemüseerzeuger – dokumentieren lückenlos, was sie täglich im Einsatz für mehr Lebensmittelsicherheit leisten. Woher sie Futtermittel oder Saatgut beziehen, welche Medikamente und Pflanzenschutzmittel sie einsetzen oder was sie für die Gesundheit der Tiere und die Erhaltung der Böden tun. Für alle Bereiche gelten strenge Anforderungen. Weitere Informationen dazu gibt es unter QS-live.de, der Website der EU-geförderten Kampagne „QS-live. Initiative Qualitätssicherung“.
Qualitätssicherung über alle Stufen der Lebensmittelkette hinweg heißt aber auch, dass jeder Schritt mehrfach geprüft wird. Unabhängige Kontrolleure nehmen in den Betrieben unangekündigt Proben, die in zertifizierten Laboren untersucht werden. Sind die Futtermittel in Ordnung? Stimmen die Hygienebedingungen im Schlachthof und beim Metzger? Werden die Lebensmittel im Supermarkt korrekt gelagert?
Keine Chance für schwarze Schafe
Zusätzliche Kontrollen schaffen ein Mehr an Sicherheit über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. „Das System funktioniert: Das belegen auch unsere Laboruntersuchungen, in denen wir kaum noch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln feststellen. Hier verzeichnen wir seit Jahren starke Rückgänge“, so Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Geschäftsführer der QS GmbH. „Frische Lebensmittel sind heute sicherer denn je. Schwarze Schafe haben mit schweren Sanktionen zu rechnen – von hohen Strafgeldern bis zum Entzug der Lieferberechtigung in unser System“, so Nienhoff. (djd, contentquelle 08/2013)